Meldepflicht

  • Hallo Seepferdchenhalter und -züchter!


    Von Gerd aus der Seepferdchen-Mailingliste (hier kann man sich anmelden: http://www.gerdvoss.de/Meerwas…ngliste/mailingliste.html) habe ich folgende Information erhalten:



    Hintergrund ist § 7 Abs. 2 BartSchV, in dem es heißt:
    (2) Wer Tiere der unter Absatz 1 fallenden Arten, ausgenommen Tiere der in Anlage 5 aufgeführten Arten, hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie eine Kennzeichnung von Tieren unverzüglich schriftlich anzuzeigen; die Anzeige muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Die Verlegung des regelmäßigen Standorts der Tiere ist unverzüglich anzuzeigen.


    In Deutschland gehaltene Seepferdchen (egal ob Wildfänge oder Nachzuchten) fallen unter die Regelung. Sie wird allerdings offenkundig von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Eine Nachfrage kann vielleicht vor so manch unangenehmer Überraschung bewahren.


    Gruß


    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen soll und nicht die Haberei!

    Einmal editiert, zuletzt von Wolfgang S ()