Hallo Seepferdchenhalter und -züchter!
Von Gerd aus der Seepferdchen-Mailingliste (hier kann man sich anmelden: http://www.gerdvoss.de/Meerwas…ngliste/mailingliste.html) habe ich folgende Information erhalten:
ZitatAlles anzeigenHallo,
in den lezten Tagen gab es behördliche Aktivitäten die die bereits erfassten
Halter von Seepferdchen aufforderten, ihrerseits alle vollständigen Adressen
zu benennen, denen Nachzuchten von Seepferdchen geliefert wurden.
Daraus folgert, dass die derzeitigen Halter von Seepferdchen ihrer
Naturschutzbehörde eine Meldung der noch gehälterten Tiere zukommen
lassen sollten. Die Behörden untersuchen diese Fälle rückwirkend bis
zum Jahre 2004.
MfG
Gerd
Hintergrund ist § 7 Abs. 2 BartSchV, in dem es heißt:
(2) Wer Tiere der unter Absatz 1 fallenden Arten, ausgenommen Tiere der in Anlage 5 aufgeführten Arten, hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang sowie eine Kennzeichnung von Tieren unverzüglich schriftlich anzuzeigen; die Anzeige muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere. Die Verlegung des regelmäßigen Standorts der Tiere ist unverzüglich anzuzeigen.
In Deutschland gehaltene Seepferdchen (egal ob Wildfänge oder Nachzuchten) fallen unter die Regelung. Sie wird allerdings offenkundig von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Eine Nachfrage kann vielleicht vor so manch unangenehmer Überraschung bewahren.
Gruß
Wolfgang