Hallo erstmal an alle.Könnt Ihr mir einige Fragen zum Herkunftsnachweis beantworten ?
Für was braucht man sowas ?Was macht man damit ?
Der eine Händler verkauft Pferdchen mit Papieren ,der andere schreibt mir "Bei Tieren von Liste 2 genügt die Rechnung als Herkunftsnachweis " ,
wiederum ein anderer Händler sagt "Papiere gibts da nicht ".
Was ist da richtig ?
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Hallo CarLa!
Das Thema Artenschutz ist schwierig und wird von den meisten Aquarianern leider einfach verdrängt. Zu deiner Frage habe ich anderer Stelle einiges zusammen geschrieben. Ich darf es einfach mal zitieren, vielleicht hilf es dir weiter.
ZitatAllgemein:
Das Washingtoner Artenschutzabkommens (WA) listet in den Anhängen I – III Tier- und Pflanzenarten auf, die je nach ihrer Gefährdung eingestuft werden. Durch die Artenschutzverordnung der EU "(EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels" werden diese Listen übernommen (WA-Anhang I wird in der EU-VO in Anhang A übernommen; WA-Anhang II in EU-VO Anhang B usw.) Die EU-Regelung beschäftigt sich im Wesentlichen aber nur mit dem Handel von geschützten Arten (Ein- und Ausfuhrbestimmungen). Die für deutsche Tierhalter geltenden Vorschriften ergeben sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) und der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV).Zu den Seepferdchen:
Sämtliche Arten von Seepferdchen wurden mit Wirkung vom 15. Mai 2004 in Anhang II des WA aufgenommen. Im WA Anhang II befinden sich Arten, bei denen die WA-Staaten eine Kontrolle für erforderlich, einen Handel aber noch für vertretbar halten. Der Aufnahme der Seepferdchen in Anhang II des WA trägt die EU-Verordnung (EG) Nr. 1497/2003 vom 18. August 2003 Rechnung, mit der die bereits genannte Verordnung (EG) Nr. 338/97 aktualisiert wurde. Dabei wurden die neu ins WA aufgenommenen Arten in die jeweiligen Anhänge der EU-Verordnung eingefügt. So heißt es nun in Anhang B zur EU-Verordnung: „Hippocampus spp. (II); Die Aufnahme gilt ab 15. Mai 2004“.Was bedeutet das nun für den privaten Halter / Züchter?
Zum einen gelten gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 10 a BNatschG ab 15. Mai 2004 Seepferdchen als „besonders geschützte Tierart“. Nach § 42 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BNatschG ist es grundsätzlich verboten, Tiere einer besonders geschützten Art zu besitzen. Ausgenommen sind davon allerdings nach § 43 Abs. 1 BNatschG Tiere, die in der EU rechtmäßig gezüchtet oder der Natur entnommen wurden (Nr. 1) und Tiere, die aus Drittländern rechtmäßig (also mit erforderlichen Einfuhrgenehmigungen) in die EU gelangt sind.
Es wird also wohl auch weiterhin Seepferdchen zu kaufen geben (gezüchtet oder ordentlich mit Genehmigung eingeführt). Aber: Nach § 49 Abs. 1 BNatschG besteht die Pflicht zum Berechtigungsnachweis! Das heißt, wer besonders geschützte Tiere besitzt, muss im Zweifel nachweisen, dass er sie legal erworben hat oder er bzw. der Vorbesitzer sie bereits bei Unterschutzstellung (Seepferdchen: 15.5.2004) in Besitz hatte. Er trägt insoweit die Beweislast! Seepferdchenhalter werden also gut beraten sein, diejenigen Tiere, die sie zum 15.5.2004 bereits besitzen, in möglichst detaillierten Aufzeichnungen (Art, Anzahl, Geschlecht usw. - Fotos!) zu erfassen. Für nach dem 15.5.2004 erworbene Exemplare werden Herkunftsnachweise erforderlich werden. Hierzu kann z.B. der Kaufbeleg dienen. Nach meinen Recherchen reicht das manchen Naturschutzbehörden aber nur, wenn darauf mindestens die Nummer der Einfuhrgenehmigung steht! Lieber bei der zuständigen Behörde nachfragen!
Die Pflicht zum Berechtigungsnachweis bezieht sich nach dem Gesetzeswortlaut auf alle besonders geschützten Tiere, also auch auf Wirbellose wie etwa die Steinkorallen, die seit längerem in Anhang B der EU-Verordnung 338/97 erfasst sind. Da die Seepferdchen aber Wirbeltiere sind, kommt noch etwas Gravierendes hinzu: Der Bundesumweltminister hat – wozu er durch § 52 BNatschG ermächtigt wurde – bereits in früheren Jahren die Bundesartenschutzverordnung erlassen. Dort ist u. a. in § 6 bestimmt, dass Wirbeltiere der besonders geschützten Arten nur gehalten werden dürfen, wenn sie keinem Besitzverbot unterliegen und der Halter die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere hat und über die erforderlichen Einrichtungen verfügt, die Gewähr dafür bieten, dass die Tiere nicht entweichen können und die Haltung den tierschutzrechtlichen Vorschriften entspricht. Das Vorliegen dieser Anforderungen ist der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen nachzuweisen.Es geht aber noch weiter: Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält, hat der nach Landesrecht zuständigen Behörde unverzüglich nach Beginn der Haltung den Bestand der Tiere und nach der Bestandsanzeige den Zu- und Abgang (also auch Geburt und Tod) schriftlich anzuzeigen; die Anzeige muss Angaben enthalten über Zahl, Art, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere (letzteres entfällt bei Fischen). Die Verlegung des regelmäßigen Standorts der Tiere ist ebenfalls unverzüglich anzuzeigen. Ausgenommen von der Anzeigepflicht ist aber eine Reihe von Tieren, die in der Anlage 5 der BArtSchV aufgeführt werden (z. B. Rotwangenschmuckschildkröte). Bisher wurden die Seepferdchen aber nicht in diese Liste aufgenommen, sind also weiterhin meldepflichtig.
Zu guter Letzt: Was passiert bei Verstößen? Werden Berechtigungs- und Herkunftsnachweise nicht erbracht, können die Tiere behördlich eingezogen werden (49 Abs. 4 BNatschG). Wer entgegen § 6 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig und kann mit hohen Geldbußen belegt werden.
Wolfgang
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Vielen Dank für die ausführliche Antwort.Wenn man also Seepferdchen ohne Nachweis besitzt bzw.der von dem man sie hat keinen Nachweis hat ,ist man ein" Verbrecher".Dabei hat man nur ein Aquarium mit sehr schönen Tieren ,die man vieleicht vermehren kann.Weil dieses Thema so heikel ist ,hat bis jetzt nur einer geantwortet.Ich glaube nicht ,daß jeder der Seepferdchen hat ,oder züchtet ,beim Amt registriert ist ,oder?
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Hallo CarLa,
Wolfgang hat ja schon alles genau geschrieben....
Da wir ja Seepferdchen Züchten müssen wir zusätzlich noch ein Eingangs und Auslieferungsbuch für besonders geschützte Arten führen.
Dort werden alle Nachzuchttiere mit einer Nummer versehen und eingetragen.
Werden sie verkauft oder sterben sie, wird das dort mit Adresse des Käufers bzw mit dem Todestag eingetragen.
Der Käufer bekommt dann von uns eine Züchterbescheinigung als Nachweis und zwar eine für jedes Tier mit der dazugehörigen "Seriennummer".
Diese Bücher müssen wir dann regelmässig bei unserem zuständigen "Artenschutzamt" vorlegen. -
Hi,
wenn die Biester beim Nummerrieren nur nicht immer so zappeln würden Die fresche Bande optisch auseinanderzuhalten ist ja unmöglich.
Ich kann für meine noch nicht mal Eltern vorweisen. Und die nette Dame die mir den Beutel mit Larven in die Hand gedrückt hat hat auch keine Cites für ihre bekommen.
Also hab ich jetzt 50 illegale deutsche Waisen-Seepferdchen hier. Ich würde wirklich mit dem Fall mal gerne auf´s Amt gehen wie die sich das vorstellen die zu legalisieren. Und hab ich nun überhaupt die Befähigung die zu Halten und aufzuziehen oder muß ich dazu erst nachweisen das ich weiß wie ein Rieselfilter funktioniert?mfg Uwe
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Hallo zusammen!
Meine obige Darstellung gibt ja nur die Rechtslage wieder (für die ich nichts kann ). Wie es in der Praxis ausschaut, ist eine andere Frage. Da ich mal im Artenschutz gearbeitet habe, kenne ich natürlich die Tücken und auch die unterschiedliche Verwaltungspraxis von Behörden. Übrigens ist man bei einem Verstoß gegen die Meldepflicht kein Verbrecher, sondern man begeht "nur" eine Ordnungswidrigkeit.
Ach ja, Anfang 2008 ist wieder internationlae Artenschutzkonferenz. Mal schauen, was diesmal alles kommt....Gruß
Wolfgang
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Hallo an alle ,und vielen Dank an diejenigen ,die sich soviel Zeit für die Antwort meiner Frage genommen haben.
Jetzt mal konkret :Ich habe welche ohne Nachweis (bekomme auch keinen) ,und welche mit Nachweis (aber nicht angemeldet ).Nun möchte ich noch welche kaufen mit Nachweis.Soll ich nun die mit Papieren anmelden ,oder keine schlafenden Hunde wecken ?Was würdet Ihr machen ?
mfg CarLa -
Hallo!
Tja, das ist so, als würdest du fragen, ob du bei Rot über die Ampel fahren sollst. Einige werden sagen, du sollst es riskieren, andere werden dich zur Rechtstreue anhalten. Entscheiden musst du es aber alleine. Das ist der Preis der Freiheit. Es kommt halt auch darauf an, ob du vielleicht Nachzuchten abgeben willst, für die du einen Herkunftsnachweis mitliefern musst. Und wenn die dann ordnungsgemäß angemeldet werden sollen, kann es Probleme geben, weil nach den Elterntieren gefragt wird. Ich würde übrigens anmelden, gehöre da aber wohl eher zur Minderheit...
Gruß
Wolfgang
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Hi,
genau das ist ja das Dilemma an der Rechtslage. Ich würde meine 50 Nachzuchten ja gerne anmelden, aber damit reiße ich möglicherweise diejenige rein die mir die Larven gegeben hat und riskiere das bei einer eventuellen Kontrolle noch mehr zu Tage kommt. Ich will ehrlich gar nicht wissen für was ich sonst noch alles Papiere haben müßte. Für den bürokratischen Aufwand dann womöglich für irgendwelche Korallenstöcke, Muscheln etc. Rechnungen auftreiben zu müssen die ich aus irgendwelchen eingetauschten Ablegern gezogen oder irgendwann mal irgendwo gekauft habe gar nicht zu reden.
@ Wolfgang
Du mußt mal vorbeikommen und mir bestätigen das das alles Ableger von Deinen sindmfg uwe
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Hallo an alle
Also muß man von der Art ,die man "illegal "hat ,noch ein Paar mit Papieren kaufen ,diese anmelden ,Zuchtbuch usw.führen ,und mit einem kleinen Trick sind meine "illegalen " nach einem Jahr legal ?Oder ,Züchter die angemeldete Tiere haben ,haben eben bei dem ein oder anderen Wurf besonderes Glück ,indem sehr wenige Pferdchen gestorben sind ,obwohl die gleiche Anzahl von Fohlen tot ist.Diese Papiere wären ja dann übrig ,und könnten einem anderen Pferdehalter dazu dienen ,seine Tiere zu legalisieren.Könnte sowas funktionieren ?
mfg CarLa -
Hallo!
Ihr erwartet jetzt aber nicht von mir, dass ich euch Anleitungen zur " individuell erweiterten Gesetzesanwendung" gebe, oder ? Zumindest Uwe weiß doch, was ich beruflich treibe . Habt ihr nicht alle euere Korallen und Seepferdchen in einem Eimer ausgesetzt an einem Autobahnparkplatz gefunden?
Aber im Ernst: Altbestände zu legalisieren ist oft recht einfach. Die Naturschutzbehörden sind meist viel besser, als ihr Ruf (Ausnahmen bestätigen allenfalls die Regel). Es gibt ja z. B. Seepferdchen, die man vor der Unterschutzstellung schon hatte und nicht gleich angemeldet hat, weil man davon vielleicht nichts wusste. Wahrscheinlich hat man dafür auch keinen Herkunftsnachweis. Wenn man die jetzt meldet, dürfte die Gefahr eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens sehr gering sein. Allerdings kann schon sein, dass jemand nachschauen kommt.... Aber ich gebe euch recht, der bürokratische Aufwand ist hoch, wobei die meisten Behörden vernünftigen Regelungen schon zugänglich sind (z. B. Führung eines Bestands- und Zuchtbuches, das nur einmal jährlich vorgelegt wird). Ich für meinen Teil halte keine geschützten Wirbeltiere, weil mir die Meldepflicht einfach zu aufwändig ist. Ich glaube ja, dass die Seepferdchen nur deshalb der Meldepflicht unterliegen, weil man vergessen hat, sie davon auszunehmen. Da sollten die großen Foren mal eine gemeinsame Mail- oder Unterschriftenaktion starten und unter Darlegung der Vollzugsprobleme einerseits sowie der guten Züchtbarkeit andererseits beim Bundesumweltminister eine entsprechende Regelung anregen. Wenn man dann noch ein paar Abgeordnete unter dem Stichwort "Entbürokratisierung" darauf ansetzt, dann könnte das durchaus etwas werden....
Gruß
Wolfgang
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ich habe da noch eine frage kommen die vorbei wenn mann die tiere meldet und wo genau müste ich die tiere melden !!! was passiert wenn ich 2 seepferde mit papiere kaufe und nach 4 tagen geht mir eins ein und ich melde dann nur ein muss ich dann das andere auch melden ?
hoffe ihr könnt mir da mal helfen
mfg hubertus -
Hallo Hubertus!
Also ich hab meine Zossen beim Kreisveterinäramt gemeldet. Das ging formlos per Email, allerdings kam dann irgendwann einer von den Beamten um sich die Sache anzuschauen. Nach seiner Aussage jedoch aus reiner Neugier, bei uns im Kreis waren vorher noch keine Tiere gemeldet worden und er hatte auch noch nie Seepferdchen live gesehen. Wenn man züchten will sieht das jedoch etwas komplizierter aus, dazu gibt es einen Zuchtnachweis in Buchform, in den man alles einträgt. Das alles ist jedoch wiederum abhängig vom Wohlwollen und Sachverstand des zuständigen Beamten. Ich kenne einen Züchter, der allen Ernstes aufgefordert wurde, alle Tiere zu chipen.......Grüße, Bernd
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danke fuer deine antwort ich hebe bei uns in hessen nachgefragt und da geht das auch mit email oder per post!!
beim züchten ist es noch einfache sollte nach 6 wochen dann angeben was und wieviel ich gezüchtet habe da ja einige auch in der zeit sterben könnten und dann wollen sie noch wissen an wem ich sie verkaufe und das dann dort hinschicken !!!
und die vormular konnte ich per internet runterziehen !!!
bei uns hir in der nähe giebt es keinen der züchten tut sagten sie mir !!!und wo ich sie denn holen wollte !! dafauf hin sagte ich in wiesbaden beim zoopalast kann man welche kaufen aber ich werde meine beim Jens Thölke holen !! und sie dann wenn ich sie habe bei ihnen melden !!
also alles recht einfach !!