Herkunftsnachweis für seepferdchen

  • Hallo erstmal an alle.Könnt Ihr mir einige Fragen zum Herkunftsnachweis beantworten ?
    Für was braucht man sowas ?Was macht man damit ?
    Der eine Händler verkauft Pferdchen mit Papieren ,der andere schreibt mir "Bei Tieren von Liste 2 genügt die Rechnung als Herkunftsnachweis " ,
    wiederum ein anderer Händler sagt "Papiere gibts da nicht ".
    Was ist da richtig ?

  • Hallo CarLa!


    Das Thema Artenschutz ist schwierig und wird von den meisten Aquarianern leider einfach verdrängt. Zu deiner Frage habe ich anderer Stelle einiges zusammen geschrieben. Ich darf es einfach mal zitieren, vielleicht hilf es dir weiter.



    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen soll und nicht die Haberei!

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort.Wenn man also Seepferdchen ohne Nachweis besitzt bzw.der von dem man sie hat keinen Nachweis hat ,ist man ein" Verbrecher".Dabei hat man nur ein Aquarium mit sehr schönen Tieren ,die man vieleicht vermehren kann.Weil dieses Thema so heikel ist ,hat bis jetzt nur einer geantwortet.Ich glaube nicht ,daß jeder der Seepferdchen hat ,oder züchtet ,beim Amt registriert ist ,oder?

  • Hallo CarLa,
    Wolfgang hat ja schon alles genau geschrieben....
    Da wir ja Seepferdchen Züchten müssen wir zusätzlich noch ein Eingangs und Auslieferungsbuch für besonders geschützte Arten führen.
    Dort werden alle Nachzuchttiere mit einer Nummer versehen und eingetragen.
    Werden sie verkauft oder sterben sie, wird das dort mit Adresse des Käufers bzw mit dem Todestag eingetragen.
    Der Käufer bekommt dann von uns eine Züchterbescheinigung als Nachweis und zwar eine für jedes Tier mit der dazugehörigen "Seriennummer".
    Diese Bücher müssen wir dann regelmässig bei unserem zuständigen "Artenschutzamt" vorlegen.

  • Hi,


    wenn die Biester beim Nummerrieren nur nicht immer so zappeln würden :evil: Die fresche Bande optisch auseinanderzuhalten ist ja unmöglich.
    Ich kann für meine noch nicht mal Eltern vorweisen. Und die nette Dame die mir den Beutel mit Larven in die Hand gedrückt hat hat auch keine Cites für ihre bekommen.
    Also hab ich jetzt 50 illegale deutsche Waisen-Seepferdchen hier. Ich würde wirklich mit dem Fall mal gerne auf´s Amt gehen wie die sich das vorstellen die zu legalisieren. Und hab ich nun überhaupt die Befähigung die zu Halten und aufzuziehen oder muß ich dazu erst nachweisen das ich weiß wie ein Rieselfilter funktioniert? :rolleyes: :plan


    mfg Uwe

  • Hallo zusammen!


    Meine obige Darstellung gibt ja nur die Rechtslage wieder (für die ich nichts kann :rolleyes: ). Wie es in der Praxis ausschaut, ist eine andere Frage. Da ich mal im Artenschutz gearbeitet habe, kenne ich natürlich die Tücken und auch die unterschiedliche Verwaltungspraxis von Behörden. Übrigens ist man bei einem Verstoß gegen die Meldepflicht kein Verbrecher, sondern man begeht "nur" eine Ordnungswidrigkeit.
    Ach ja, Anfang 2008 ist wieder internationlae Artenschutzkonferenz. Mal schauen, was diesmal alles kommt....


    Gruß


    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen soll und nicht die Haberei!

  • Hallo an alle ,und vielen Dank an diejenigen ,die sich soviel Zeit für die Antwort meiner Frage genommen haben.
    Jetzt mal konkret :Ich habe welche ohne Nachweis (bekomme auch keinen) ,und welche mit Nachweis (aber nicht angemeldet ).Nun möchte ich noch welche kaufen mit Nachweis.Soll ich nun die mit Papieren anmelden ,oder keine schlafenden Hunde wecken ?Was würdet Ihr machen ?
    mfg CarLa

  • Hallo!


    Tja, das ist so, als würdest du fragen, ob du bei Rot über die Ampel fahren sollst. Einige werden sagen, du sollst es riskieren, andere werden dich zur Rechtstreue anhalten. Entscheiden musst du es aber alleine. Das ist der Preis der Freiheit. ;) Es kommt halt auch darauf an, ob du vielleicht Nachzuchten abgeben willst, für die du einen Herkunftsnachweis mitliefern musst. Und wenn die dann ordnungsgemäß angemeldet werden sollen, kann es Probleme geben, weil nach den Elterntieren gefragt wird. Ich würde übrigens anmelden, gehöre da aber wohl eher zur Minderheit...


    Gruß


    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen soll und nicht die Haberei!

    Einmal editiert, zuletzt von Wolfgang S ()

  • Hi,


    genau das ist ja das Dilemma an der Rechtslage. Ich würde meine 50 Nachzuchten ja gerne anmelden, aber damit reiße ich möglicherweise diejenige rein die mir die Larven gegeben hat und riskiere das bei einer eventuellen Kontrolle noch mehr zu Tage kommt. Ich will ehrlich gar nicht wissen für was ich sonst noch alles Papiere haben müßte. Für den bürokratischen Aufwand dann womöglich für irgendwelche Korallenstöcke, Muscheln etc. Rechnungen auftreiben zu müssen die ich aus irgendwelchen eingetauschten Ablegern gezogen oder irgendwann mal irgendwo gekauft habe gar nicht zu reden.


    @ Wolfgang
    Du mußt mal vorbeikommen und mir bestätigen das das alles Ableger von Deinen sind :D


    mfg uwe

  • Hallo an alle
    Also muß man von der Art ,die man "illegal "hat ,noch ein Paar mit Papieren kaufen ,diese anmelden ,Zuchtbuch usw.führen ,und mit einem kleinen Trick sind meine "illegalen " nach einem Jahr legal ?Oder ,Züchter die angemeldete Tiere haben ,haben eben bei dem ein oder anderen Wurf besonderes Glück ,indem sehr wenige Pferdchen gestorben sind ,obwohl die gleiche Anzahl von Fohlen tot ist.Diese Papiere wären ja dann übrig ,und könnten einem anderen Pferdehalter dazu dienen ,seine Tiere zu legalisieren.Könnte sowas funktionieren ?
    mfg CarLa

  • Hallo!


    Ihr erwartet jetzt aber nicht von mir, dass ich euch Anleitungen zur " individuell erweiterten Gesetzesanwendung" gebe, oder :D ? Zumindest Uwe weiß doch, was ich beruflich treibe 8) . Habt ihr nicht alle euere Korallen und Seepferdchen in einem Eimer ausgesetzt an einem Autobahnparkplatz gefunden? :D


    Aber im Ernst: Altbestände zu legalisieren ist oft recht einfach. Die Naturschutzbehörden sind meist viel besser, als ihr Ruf (Ausnahmen bestätigen allenfalls die Regel). Es gibt ja z. B. Seepferdchen, die man vor der Unterschutzstellung schon hatte und nicht gleich angemeldet hat, weil man davon vielleicht nichts wusste. Wahrscheinlich hat man dafür auch keinen Herkunftsnachweis. Wenn man die jetzt meldet, dürfte die Gefahr eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens sehr gering sein. Allerdings kann schon sein, dass jemand nachschauen kommt.... Aber ich gebe euch recht, der bürokratische Aufwand ist hoch, wobei die meisten Behörden vernünftigen Regelungen schon zugänglich sind (z. B. Führung eines Bestands- und Zuchtbuches, das nur einmal jährlich vorgelegt wird). Ich für meinen Teil halte keine geschützten Wirbeltiere, weil mir die Meldepflicht einfach zu aufwändig ist. Ich glaube ja, dass die Seepferdchen nur deshalb der Meldepflicht unterliegen, weil man vergessen hat, sie davon auszunehmen. Da sollten die großen Foren mal eine gemeinsame Mail- oder Unterschriftenaktion starten und unter Darlegung der Vollzugsprobleme einerseits sowie der guten Züchtbarkeit andererseits beim Bundesumweltminister eine entsprechende Regelung anregen. Wenn man dann noch ein paar Abgeordnete unter dem Stichwort "Entbürokratisierung" darauf ansetzt, dann könnte das durchaus etwas werden....


    Gruß


    Wolfgang

    Die Aquaristik ist eine Liebhaberei, bei der die Liebe im Vordergrund stehen soll und nicht die Haberei!

  • ich habe da noch eine frage kommen die vorbei wenn mann die tiere meldet und wo genau müste ich die tiere melden !!! was passiert wenn ich 2 seepferde mit papiere kaufe und nach 4 tagen geht mir eins ein und ich melde dann nur ein muss ich dann das andere auch melden ?


    hoffe ihr könnt mir da mal helfen
    mfg hubertus

  • Hallo Hubertus!
    Also ich hab meine Zossen beim Kreisveterinäramt gemeldet. Das ging formlos per Email, allerdings kam dann irgendwann einer von den Beamten um sich die Sache anzuschauen. Nach seiner Aussage jedoch aus reiner Neugier, bei uns im Kreis waren vorher noch keine Tiere gemeldet worden und er hatte auch noch nie Seepferdchen live gesehen. Wenn man züchten will sieht das jedoch etwas komplizierter aus, dazu gibt es einen Zuchtnachweis in Buchform, in den man alles einträgt. Das alles ist jedoch wiederum abhängig vom Wohlwollen und Sachverstand des zuständigen Beamten. Ich kenne einen Züchter, der allen Ernstes aufgefordert wurde, alle Tiere zu chipen.......


    Grüße, Bernd

  • danke fuer deine antwort ich hebe bei uns in hessen nachgefragt und da geht das auch mit email oder per post!!
    beim züchten ist es noch einfache sollte nach 6 wochen dann angeben was und wieviel ich gezüchtet habe da ja einige auch in der zeit sterben könnten und dann wollen sie noch wissen an wem ich sie verkaufe und das dann dort hinschicken !!!
    und die vormular konnte ich per internet runterziehen !!!
    bei uns hir in der nähe giebt es keinen der züchten tut sagten sie mir !!!und wo ich sie denn holen wollte !! dafauf hin sagte ich in wiesbaden beim zoopalast kann man welche kaufen aber ich werde meine beim Jens Thölke holen !! und sie dann wenn ich sie habe bei ihnen melden !!
    also alles recht einfach !!